













Hier können Sie sich zielgerichtet über die Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Diagnose informieren!

Seit dem 1. Juli 2001 haben Menschen, die in ihrer körperlichen geistigen
oder seelischen Gesundheit längerfristig beeinträchtigt sind, einen Rechtsanspruch
auf die ärztliche Verordnung von Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining.
Das Heilmittelbudget des verordnenden Arztes wird dadurch nicht belastet.
Der Verein für Rehabilitation und Prävention von Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen Braunschweig e.V. ist anerkannt und berechtigt, Rehabilitationssport und Funktionstraining durchzuführen.
Zu den Vereinsangeboten gehören:
Rehabilitationssport und Funktionstraining müssen ärztlich verordnet werden.
Hierbei übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Die Übungsstunden finden auf dem Grundstück der Hamburger Str. 49 statt.
Der Verein verfügt über die entsprechende Anerkennung und qualifizierte Übungsleiter.
Kursumfang:
Der Verein ist Mitglied im:

